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Baumfällungen unumgänglich!

„Alt wie ein Baum!“ und wir feiern 60jähriges Jubiläum. Einige Bäume sind genauso alt. Vor vielen Jahren in den Vorgarten oder auf die Wiese gepflanzt, bürgen diese Bäume Gefahren in sich. Sie müssen gefällt werden. Ist der Baum krank, das Gebäude beschädigt oder die Standsicherheit nicht gewährleistet, kann eine Genehmigung durch das Umweltamt erteilt werden. Eine Ersatzbepflanzung wird zeitnah stattfinden. Bei einigen Bäumen werden erhaltende Schnittmaßnahmen im Kronenbereich durchgeführt.

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